Dienstag, 5. August 2008

Regel 423: Computerprogramme / Internetdienste

Ich habe schon lange die Idee für eine lose Serie folgenden Inhalts: Manchmal ist es ganz einfach, zu wissen, ob etwas oder jemand gut ist oder nicht, selbst wenn man selber keine Ahnung von dem Fachgebiet hat. Denn es gibt meistens ein Kriterium, das der/die/das entweder erfüllt, weil er/sie/es es ernst meint oder sich schon lange damit beschäftigt, oder eben nicht. Das ist immer etwas eigentlich nebensächliches, und man kann dann noch nicht sagen, ob er/sie/es richtig gut oder nur gut ist. Aber es reicht eigentlich immer dafür zu sagen: wenn er/sie/es das nicht macht/kann, kannst du es gleich vergessen. Heute:

Du weißt, dass der Internetdienst nix taugt, wenn du
(a) die Datenschutzbestimmungen oder (b) die Kündigungsmöglichkeit
nicht finden kannst.

Wenn ich da drüber nachdenke, ist das eigentlich eine Regel.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Aha, Sie sehen das also anders oder auch so? Wie genau?

Beachten Sie bitte, dass Links in den Kommentaren suchmaschinenmäßig keine Relevanz haben, weil sie mit rel="nofollow" versehen sind.

Anonyme Kommentare werden ohne Ansehen der Person gelöscht. Gebt Euch doch einen wiedererkennbaren lustigen Namen.