Donnerstag, 27. Oktober 2011

Gaddhafi

Untersuchungen, und Nachforschungen, wie das mit dem Tod war, werden da jetzt allenthalben gefordert. Aber macht es wirklich so viel aus, wie der Diktator umgekommen ist? Die Tante meint: nein.

Zwei Dinge sind auseinander zu halten:
  1. Die Rechte, die Muhammar al Gaddhafi als Mensch besaß.
  2. Die Auswirkungen des Umgangs mit ihm auf die Staatenbildung in Libyen.
(Übrigens heißt ist das "y" hinter dem "b", es hat also keine Notwendigkeit, das wie "Lübien" auszusprechen. Obendrein, da das "y" nur zeigen soll, dass man es nicht "Libihn" aussprechen möge. In ganz Arabien gibt es nämlich kein einziges "ü" - die haben alle die Türken.) (Daher ruhen zumindest zum Teil die Spannungen zwischen der Türkei und dem Rest der muslimischen Welt.)
  1. Menschenrechte (hier auf Nix-angetan-werden und faires Gerichtsverfahren) stehen, so wird behauptet, jedem zu, und deswegen auch Großbösewichten. Gerade am Umgang mit Großbösewichten könne man dann die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte beweisen.

    Problem ist: Rechte (und auch nix anderes) lassen sich nicht allgemeingültig beweisen (warum, würde jetzt zu weit führen). Man kann sie nur anerkennen und nach ihnen handeln.

    Nun hat der ewige Revolutionsführer aber gerade nicht danach gehandelt, sie (und Menschen) mit Füßen getreten.

    Daher sagt die Tante: Wer die Rechte anderer nicht achtet, der hat auch selber keine verdient, und ist damit vogelfrei.

    Gut, das macht die Menschenrechte nun vielleicht ein wenig angreifbarer ("Ihr handelt ja selbst nicht danach!") - aber in diesem speziellen Fall kann man wirklich kaum argumentieren.
  2. Zumal alle "fairen Gerichtsverfahren" ja genauso wenig Vertrauen bei der unterlegenen Seite hervorrufen, und als Siegerjustiz abgetan werden können. Da ist ein rascher Absch(l)uss allemal besser, nachdem das Land weitermachen kann, ohne Verhandlung, deren Ausgang von vorne herein fest steht, und das Land lähmt.

    Natürlich muss das jetzt untersucht werden, und es muss heißen: "Hätte nicht geschehen dürfen, ganz schlimm, leider können wir nicht mehr rausfinden, was passiert ist, kommt nicht wieder vor! Versprochen."
Aber so viele Menschen sind wahllos abgeknallt worden in diesem Krieg, da ist es schwer zu rechtfertigen, warum ausgerechnet für den Großmoff eine Ausnahme gemacht werden soll.

2 Kommentare:

Orpheus hat gesagt…

"Daher sagt die Tante: Wer die Rechte anderer nicht achtet, der hat auch selber keine verdient, und ist damit vogelfrei."

Dieses Argumentationsmuster ist auch astrein für die Wiedereinführung der Todesstrafe geeignet.
Wer die Leben anderer nicht achtet, hat auch sein eigenes verwirkt...

Freilich ist die ganze Scharade um Flugverbotszone, Zivilisten schützen, Regimechange etc. eine Farce gewesen,
ob man sich nun deshalb aber gleich mit
plumpesten Argumentationsmustern auf die
Seite der Bellizisten und Revanchisten
schlagen muss steht auf einem anderen Blatt.

Es ist gar nicht lange her da galt die Überwindung von Auge um Auge "Justiz" noch
als zivilisatorische Errungenschaft.

die Tante Jensen hat gesagt…

Danke für die Kritik. Ja, natürlich, "Plumpest" wird hier groß geschrieben. Ich rotze das meiste nur so runter, weil ich mal wieder was schreiben muss. Und ja, das wäre ein Argument für die Todesstrafe. Das alleine macht das Argument nicht schlecht.

(Die Todesstrafe befürworte ich denn aber doch nicht, höchstens für Völkermord. Hannah Arendt bricht sich in "Eichmann in Jerusalem" einen ab, die Hinrichtung Eichmanns zu rechtfertigen. Befriedigend ist ihre Begründung "Niemand kann zugemutet werden, mit Ihnen auf einem Planeten zu leben" nicht. (Sein Weiterleben aber auch nicht.))

Aber jüngst habe ich gelesen, dass die Annahme, Gerichtsprozesse brächten nix, empirisch wohl falsch ist. DAS macht mein Argument schlecht.

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